Um
den Schadstoffausstoss
der Feuerungen so gering wie möglich zu halten,
gehört die Überprüfung der in der
Luftreinhalteverordnung vorgeschriebenen Grenzwerte
zu den Aufgaben des amtlichen Feuerungskontrolleurs.
Gleichzeitig wird der Allgemeinzustand der Heizanlage
beurteilt. |
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Art
und Umfang der erforderlichen
Messungen sind gesetzlich
geregelt. Sie dienen der Gesundheit von
Menschen, Tier und Natur. Bei Abweichungen von
den Grenzwerten wird eine Verfügung
ausgestellt; nach Ablauf der Frist wird eine Nachkontrolle
gemacht.
Reigen und kontrollieren: -Bei Gas- Oelheizungen
die Abgase messen. Werden die vorgegebenen Werte
überschritten muss ein Externer-Monteuer
kommen und die Geräte neu einstellen. |